Entstehung der Anwalts- und Notariatskanzlei Schmitz und Kollegen  


Im Jahre 1935 fasste der inzwischen verstorbene Dietrich Schmitz nach seinem II. Staatsexamen den Entschluss, selbständiger Rechtsanwalt zu werden. Er richtete seine Rechtsanwaltspraxis zunächst in Duisburg-Marxloh auf der Weseler Straße ein.

Am 25. August 1948 eröffnete er dann seine Anwaltspraxis in seiner Heimatstadt Walsum, die damals noch selbständig war und zwar in den Räumen Ecke Davenstraße (jetzt Dr. Hans-Böckler-Straße/Heinestraße), dort, wo sich heute die Walsumer Polizeiwache befindet.

Am 16. Juli 1949 wurde er als Notar zugelassen und übte von da ab seinen Beruf als Rechtsanwalt und Notar bis Anfang 2003 aus. Anfang der 60iger Jahre wurde die Stadtsparkasse Walsum gegenüber seinen Büroräumen gebaut. Hier wurden dann im Sparkassengebäude nach seinen Vorstellungen Büroräume errichtet und angemietet.

Die Straße wurde später unbenannt in Dr. Hans-Böckler-Straße.

Im Januar 1969 trat sein Sohn Klaus-Dieter Schmitz als Anwalt in die Praxis ein. Dieser wurde am 11. September 1972 zum Notar ernannt. Seit diesem Zeitpunkt übten dann bis Anfang 2003 beide als Rechtsanwälte und Notare gemeinsam die Praxis aus.

Herr Rechtsanwalt und Notar Klaus-Dieter Schmitz ist bereits seit vielen Jahren Vertragsanwalt des ADAC.

Im Jahre 1990 wurde Herr Rechtsanwalt Wolfgang Brandt als Mitarbeiter in die Praxis aufgenommen.

Im Jahre 1997 wurde dann die Enkeltochter des Begründers und die Tochter von Klaus-Dieter Schmitz,
Heike Schmitz, als Rechtsanwältin in die Praxis aufgenommen, welche mittlerweile Fachanwältin im Familienrecht ist. Seit Juli 2005 hat sie die Zulassung als Notarin.

Dies bedeutete, dass zeitweise drei lebende Generationen den Anwaltsberuf ausübten. Zunächst bildete Herr Rechtsanwalt und Notar Dietrich Schmitz, später auch Herr Rechtsanwalt und Notar Klaus-Dieter Schmitz Referendare in der so genannten Station „bei einem Rechtsanwalt“ sowie in der „freien Station“ bei einem Notar, aus.

Alle in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte haben ihre Zulassung beim Amtsgericht Duisburg-Hamborn und beim Landgericht Duisburg, dürfen jedoch auch vor allen Landgerichten und Amtsgerichten in Deutschland auftreten.

Herr Rechtsanwalt Klaus-Dieter Schmitz und Frau Rechtsanwältin Heike Schmitz sind darüber hinaus auch beim Oberlandesgericht Düsseldorf zugelassen.

Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf. Wir unterliegen berufsrechtlichen Regeln, über deren Einhaltung die zuständige Rechtsanwaltskammer Düsseldorf wacht und die auch Auskünfte hierüber erteilt.

Die gesetzlichen Regelungen und Bestimmungen finden sich in der BRAO (Bundesrechtsanwaltsordnung), BRAGO (Bundesrechtsanwaltsgebühren­ordnung) und BORA (Berufsordnung). (Die Gesetzestexte sind zu finden unter www.Bundesgesetze.de

Auch die Ausbildung von Reno-Fachangestellten ist und war immer ein wichtiges Anliegen de Kanzlei.

Anfragen sind als E-Mail erwünscht.


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