Wir sagen was wir kosten!

Wir sagen, was wir kosten! Denn ganz besonders wichtig sind uns transparente Gebühren, die Sie nachvollziehen können. Gerne teilen wir Ihnen vor Übernahme eines Mandats die Höhe der voraussichtlichen Kosten unserer Tätigkeit mit. Sollte sich im Laufe des Mandats herausstellen, dass sich diese unvorhergesehen erhöhen, informieren wir Sie selbstverständlich umgehend.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir gegebenenfalls vor Beginn unserer Tätigkeit einen anwaltsüblichen Vorschuss anfordern.

 

Die Kosten berechnen sich wie folgt:

Erstberatung:
Hierfür berechnen wir zwischen 50 und 190 Euro – je nach Zeitaufwand und Schwierigkeitsgrad.

Notarkosten:
Die Kosten für notarielle Tätigkeiten berechnen sich nach der Kostenordnung (KostO) für Notare, die gesetzlich vorgeschrieben sind. Eine Gebührenvereinbarung ist nicht zulässig.

Bundesnotarkammer

Gerichtsverfahren:
Die Berechnung erfolgt nach den gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Abweichungen hiervon sind nicht zulässig.

Außergerichtliche Tätigkeiten:
Kosten sind streitwertabhängig und werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet.

Rechtsanwaltskammer

 

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