Notarielle Beratung
von Notarin Heike Schmitz.

Die Notarin ist ein Organ der vorsorgenden Rechtspflege. Ebenso wie der Anwalt ist sie eine hochqualifizierte Rechtsberaterin. Allerdings unterscheidet sich ihre Tätigkeit zum Beruf des Rechtsanwalts durch die Pflicht zur Neutralität. Sie hat die Interessen aller Beteiligten zu berücksichtigen, unparteiisch und unabhängig zu beraten und zu betreuen. Der Schutz unerfahrener Beteiligter ist daher eine besondere Amtspflicht.

 

Beispiele für die präventive Tätigkeit eines Notariats:

  • Beurkundungen und Beglaubigungen jeder Art
  • Vollmachten (auch Vorsorgevollmachten, Betreuungsvollmachten und Patientenverfügungen)
  • Im Bereich des Familien-, Partnerschafts- und Eherechts: Eheverträge, Scheidungs- und Partnerverträge sowie Adoptionen
  • Immobilien: Kauf, Schenkungen, Bestellungen von Grundschulden und Hypotheken, Dienstbarkeiten usw.
  • Gesellschaftsrecht: Gründung oder Umgestaltung von Gesellschaften, Handelsregisteranmeldungen usw.
  • Erbrecht: Beurkundungen von Testamenten und Erbverträgen sowie Erbscheinen und Erbausschlagungen
  • Im Rahmen der Streitvermeidung werden Auseinandersetzungsvereinbarungen oder vollstreckbare Urkunden erstellt.

 

Heike Schmitz

Seit 1997 bin ich als Rechtsanwältin und seit 2005 als Notarin tätig. Mein Amt als unabhängige Rechtsberaterin erbringe ich freundlich, kompetent, verständlich und schnell. In erster Linie bin ich in unserer Kanzlei Ihre Ansprechpartnerin für alle notariellen Belange. Aber auch meine Mitarbeiterinnen, die mit ihrer Erfahrung und Sorgfalt wesentlich zum Erfolg Ihres Anliegens beitragen, sind Ihnen gerne behilflich.

Kosten

Notargebühren sind gesetzlich geregelt. Sie berechnen sich nach der GNotKG für Notare.
Hierüber gebe ich auch gerne vorab Auskunft.

Bundesnotarkammer

Erforderliche Unterlagen

Wir möchten Ihren Besuch in unserer Kanzlei so angenehm und effektiv wie möglich gestalten. Dazu sind wir auf Ihre Hilfe angewiesen.  Bitte bringen Sie zu Ihrem Notartermin folgende Unterlagen mit:

Beurkundung: 
Ausweispapiere

Bei Grundstücksgeschäften:
Grundbuchauszüge, Lageplan, Wirtschaftsidentifikationsnummer, gegebenenfalls frühere Urkunden, Eintragungen aus dem Baulastenverzeichnis soweit vorhanden

Bei erbrechtlichen Vorgängen: 
Testamente, Erbverträge, Geburts- und Heiratsurkunden, aus denen sich Ihre Geburtsregisternummer ergibt

Pflichtteilsverzichts- und Eheverträge:
Heirats- bzw. Geburtsurkunde

Bei gesellschaftsrechtlichen Vorgängen:
Bisherige Gesellschaftsverträge, Gesellschafterlisten und gegebenenfalls einen Handelsregisterauszug

 

welle